Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der KWC Aquarotter GmbH

Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für die Erbringung sämtlicher Leistungen durch uns gegenüber Kunden, die keine Verbraucher (§ 13 BGB) sind. Soweit diese AGB nichts anderes bestimmen, gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen. Alle unsere Angebote und Leistungen erfolgen auf Grundlage dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden schließen. Sie gelten auch für alle künftigen Angebote und Leistungen, selbst wenn dies nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wird. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

I. Zustandekommen des Vertrages

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. 
2. Sofern der Vertrag nicht individuell ausgehandelt wurde, stellt erst die Bestellung des Kunden ein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt in diesem Falle erst mit unserer Auftragsbestätigung (z.B. per Fax oder per EDI-File) oder einer anderweitigen Annahmeerklärung durch uns zustande.

II. Leistungsgegenstand

1. Für Inhalt und Umfang der durch uns geschuldeten Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder ein etwaig individuell ausgehandelter Vertrag maßgebend.
2. Wir behalten uns zur Anpassung an den Stand der Technik Änderungen in der Ausführung des Leistungsgegenstandes („Ware“) ohne vorherige schriftliche Verständigung vor, soweit dadurch die Leistungsdaten der Ware im Ganzen nicht wesentlich verändert werden und dies dem Kunden zumutbar ist. Über solche Änderungen werden wir den Kunden vorab informieren.

III. Leistungsort und Leistungszeit

1. Wir erbringen unsere Leistungen, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, ab unserem Werk oder Lager. Wünscht der Kunde die Lieferung der Ware an einen anderen Ort („Versendungskauf“), so erfolgt die Lieferung auf Gefahr und nach Maßgabe von Abschnitt V Ziff. 3 auf Kosten des Kunden.
2. Von uns in Aussicht gestellte Leistungstermine und -fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird. 
3. Haben wir eine nach Tagen oder Wochen bezeichnete Leistungsfrist in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich zugesagt, so beginnt diese Leistungsfrist erst nach Klärung aller Einzelheiten für die Ausführung des Auftrages.
4. Wir haften vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt IX nicht für eine Unmöglichkeit der Leistung oder Leistungsverzögerungen, wenn und soweit diese auf höherer Gewalt oder sonstigen bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren, weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen verursachten Ereignissen (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, ausbleibende, falsche oder verzögerte Belieferung durch unsere Lieferanten etc.) beruhen. Sind derartige Ereignisse nur von vorübergehender Dauer, verlängern sich verbindlich vereinbarte Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Wir werden den Kunden unverzüglich über das hindernde Ereignis in Kenntnis setzen. Sofern uns derartige Ereignisse die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5. Im Falle eines Versendungskaufes ist für die Einhaltung von vereinbarten Leistungsterminen und -fristen der Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Spediteur, Transporteur oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten maßgeblich.
6. Wird im Falle eines Versendungskaufes der Versand der Ware auf Wunsch des Kunden oder aus Umständen, die dieser zu vertreten hat, trotz Mitteilung der Versandbereitschaft verzögert, so berechnen wir dem Kunden ab dem auf die Mitteilung der Versandbereitschaft folgenden Monat die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 0,25 % des Nettowarenwertes pro abgelaufener Woche des Verzuges. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden eingetreten ist.
7. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, werden insoweit jedoch auf die schutzwürdigen Interessen des Kunden Rücksicht nehmen. Insbesondere werden Teillieferungen nur erfolgen, wenn und soweit diese dem Kunden zumutbar sind.

IV. Gefahrübergang

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht vorbehaltlich Ziff. 2 spätestens bei Übergabe der Ware an den Kunden auf diesen über.
2. Im Falle eines Versendungskaufes geht die Gefahr abweichend von Ziff. 1 spätestens mit Übergabe an den Spediteur, Transporteur oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät.

V. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Preise gelten für den in unserer Auftragsbestätigung genannten Leistungsumfang.
2. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders gekennzeichnet, in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer und sonstiger gesetzlicher Abgaben (Zölle, Gebühren etc.) ab Werk oder Lager.
3. Im Falle eines Versendungskaufs (vgl. dazu Abschnitt III Ziff. 1) hat der Kunde die anfallenden Kosten für Verpackung und Fracht der Ware ab Werk bzw. Lager zu tragen. Hierzu zählen – insbesondere bei Lieferungen außerhalb Deutschlands – auch sämtliche weiteren mit der Lieferung verbundenen Kosten (z.B. Zölle, Gebühren etc.). Die von dem Kunden gemäß dieser Ziff. 3 zu tragenden Kosten werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, behalten wir uns angemessene Preisanpassungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Waren vor, deren Auslieferung später als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgt.
5. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungszugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 2 % Skonto, wobei es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf die Wertstellung des Betrages auf unserem Konto ankommt. Bei Vorauszahlung (d.h. Zahlung vor Rechnungsstellung) gewähren wir 3 % Skonto. Ein Anspruch auf Skonto besteht nicht, solange ältere, fällige Rechnungen unbezahlt sind. Wechselzahlungen werden nicht akzeptiert.
6. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so schuldet er Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Darüber hinaus hat der Kunde eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € an uns zu zahlen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weitergehender Schäden aufgrund des Verzuges bleibt davon unberührt.
7. Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein und führt dies zu einer Gefährdung unserer Ansprüche gegen den Kunden, so sind wir berechtigt, unsere Lieferungen oder sonstigen Leistungen von einer Vorauszahlung oder der Stellung einer entsprechenden Sicherheit abhängig zu machen. Dazu werden wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer er – Zug um Zug gegen die Übergabe der Ware – nach seiner Wahl Vorauszahlung des von ihm geschuldeten Betrages oder eine entsprechende Sicherheit zu leisten hat. Kommt der Kunde diesem Begehren nicht fristgerecht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden stehen in diesem Falle vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt IX keine Schadensersatzansprüche gegen uns zu.
8. Die Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, seine Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

VI. Rücknahme von Waren

1. Von uns gelieferte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen, soweit wir nicht im Rahmen der Mängelgewährleistung oder sonst gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet sind.
2. Erklären wir uns dennoch im Einzelfall nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung ausnahmsweise zu einer freiwilligen Rücknahme bereit, wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 % des Warenwertes zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben. In diesem Fall ist die entsprechende Rücksendung verpackt in handelsüblichem und nicht kontaminiertem Verpackungsmaterial an uns zu übersenden. Gegebenenfalls erforderliche Aufarbeitungs- und Neuverpackungskosten werden gesondert berechnet. Der Kunde trägt die Kosten und Gefahr des Transports der Rücksendung.
3. In jedem Falle ausgeschlossen von einer freiwilligen Rücknahme sind eigens für den Kunden hergestellte Sonderanfertigungen.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher im Zeitpunkt des Vertragsschlusses entstandener Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus der jeweiligen Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Die Ware sowie die nach Ziff. 3 a) an ihre Stelle tretenden Erzeugnisse werden in diesem Abschnitt VII nachfolgend einzeln sowie gemeinsam „Vorbehaltsware“ genannt.
2. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware durch den Kunden sind unzulässig.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Wird die Vorbehaltsware verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns als Hersteller in unserem Namen und für unsere Rechnung. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit Gegenständen Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum an dem entstandenen Produkt im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den mitverwendeten fremden Gegenständen. Die so entstandenen Erzeugnisse gelten ebenfalls als Vorbehaltswaren von uns.
b) Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt sicherungshalber in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware – bei entstandenem Miteigentum an der Vorbehaltsware entsprechend unserem Miteigentumsanteil – an uns ab.
c) Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt, die sicherungshalber an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. 
Wir bleiben daneben weiterhin zur Einziehung berechtigt, werden die Forderungen jedoch nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.
Gerät der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen, den Abnehmern des Kunden die Abtretung anzuzeigen und die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung von im Hinblick auf die Vorbehaltsware bestehenden Herausgabeansprüchen des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, auf unsere Aufforderung hin die Abtretung gegenüber seinen Abnehmern unverzüglich offen zu legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Einziehung der abgetretenen Forderungen zur Verfügung zu stellen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Die uns durch die Zurücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Unser Recht, aufgrund des Zahlungsverzugs nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.
4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter wird der Kunde den Vollstreckungsbeamten bzw. Dritten unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen. Gleichzeitig wird er uns über den Zugriff durch den Vollstreckungsbeamten bzw. Dritten informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen.

VIII. Rechte des Kunden bei Mängeln der Ware

1. Ist die Ware bei Gefahrübergang (Abschnitt IV) mangelhaft, so wird der Mangel durch unseren Werkskundendienst im Wege der Nacherfüllung beseitigt, es sei denn, wir sind nach den gesetzlichen Vorschriften ausnahmsweise zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt. Die Mangelbeseitigung durch unseren Werkskundendienst erfolgt nach unserer Wahl entweder durch Nachbesserung oder durch Nachlieferung der Ware. Ist die Nacherfüllung außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen, erfolgt sie nach unserer Wahl entweder durch unseren Werkskundendienst oder durch einen im Ausland ansässigen, durch uns zu beauftragenden Partnerbetrieb von uns.
2. Wenn die Nacherfüllung (insbesondere nach dem erfolglosen zweiten Versuch) als fehlgeschlagen gilt, wir nach den gesetzlichen Vorschriften die Nacherfüllung verweigern oder wir die Nacherfüllung aus anderen Gründen nicht innerhalb einer uns gesetzten angemessenen Frist vornehmen, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Kaufpreises berechtigt. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist.
3. Die Rechte des Kunden aus Ziff. 1 und 2 setzen voraus, dass dieser den folgenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist:
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach deren Erhalt zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ware hinsichtlich erkennbarer Mängel als genehmigt. Zeigt sich ein bei der Anlieferung nicht erkennbarer Mangel später, muss die Anzeige unverzüglich nach dessen Entdeckung erfolgen. Anderenfalls gilt die Ware auch hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt. Diese Fiktion der Genehmigung gilt nicht, wenn und soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
4. Es wird vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt IX keine Haftung übernommen bei Mängeln, die auf ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung der Ware, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneten Betriebsmitteln oder chemischen, elektro-chemischen oder elektrischen Einflüssen beruhen.
5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit der Ablieferung der Ware.
6. Unbeschadet der Bestimmungen in Abschnitt IX sind Schadensersatzansprüche des Kunden im Zusammenhang mit Mängeln an der Ware ausgeschlossen. Gleiches gilt für Aufwendungsersatzansprüche des Kunden mit Ausnahme von Nacherfüllungsaufwendungen.

IX. Haftung und Schadensersatz

1. Auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haften wir nur, wenn und soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für
a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
b) Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
2. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, wenn und soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
3. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

X. Inanspruchnahme des Kunden durch Dritte

1. Wird der Kunde von seinem Abnehmer wegen eines Mangels der von uns gelieferten Ware auf Nacherfüllung in Anspruch genommen, so ist uns dies schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden von seinem Abnehmer angezeigt wird, dass dieser seinerseits von seinem Kunden auf Nacherfüllung in Anspruch genommen wird.
2. Ist das Nacherfüllungsverlangen des Abnehmers und/oder dessen Kunden berechtigt und lag der Mangel bereits bei Gefahrübergang an unseren Kunden (Abschnitt IV) vor, so erfolgt die Nacherfüllung durch unseren Werkskundendienst auf unsere Kosten nach Maßgabe von Abschnitt VIII Ziff. 1.
3. Sofern nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auch der Aus- und Einbau im Rahmen der Nacherfüllung geschuldet ist, erfolgt auch dieser beim Endkunden durch unseren Werkskundendienst bzw. bei einer Nacherfüllung im Ausland alternativ durch einen von uns zu beauftragenden Partnerbetrieb auf unsere Kosten.
4. Hinsichtlich der weiteren Ansprüche unseres Kunden gegen uns gelten die Bestimmungen in Abschnitt VIII und IX.

XI. Sonderanfertigungen

Haben wir uns zur Anfertigung von Waren nach Vorgaben des Kunden verpflichtet, die von unseren serienmäßig hergestellten Produkten abweichen, gilt ergänzend Folgendes: 
1. Die Kündigung nach § 648 BGB ist ausgeschlossen.
2. Eine freiwillige Rücknahme der Ware (vgl. dazu Abschnitt VI) ist ausgeschlossen.

XII. Hinweise nach dem Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz (ElektroG)

Nach dem Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz (ElektroG) haben Besitzer von Altgeräten – so auch die Abnehmer unserer elektrischen Spendersys-teme (Seife/Luft/Papier) und Münzkontaktgeber – diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. 
Geräte, die mit dem entsprechenden Symbol für Elektro- und Elektronikaltgeräte (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern, s. Anlage 3 zum ElektroG) gekennzeichnet sind, dürften daher nicht im Hausmüll entsorgt werden. Ferner müssen Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe einer Erfassungsstelle vom Altgerät getrennt werden.
Wir nehmen die von uns gelieferten elektrischen Spendersysteme (Seife/Luft/Papier) und Münzkontaktgeber in unserem Werk - Parkstraße 1-5, D-14974 Ludwigsfelde, (Rücknahmestelle) -kostenlos zurück und entsorgen diese, sofern sie auf Kosten des Besitzers des Altgerätes zur Rücknahmestelle transportiert und dort abgegeben werden.
Unsere Registrierungsnummer lautet: WEEE-REG.-Nr. DE 53851237.

XIII. Datenschutz und -verarbeitung

1. Der Begriff ‘personenbezogene Daten’ ist gemäß anwendbaren Datenschutzrechts definiert als Informationen, die entweder die Identifizierung oder die Identifizierbarkeit einer natürlichen Person (‘Betroffener’) zulassen.
2. Personenbezogene Daten werden von KWC erhoben, verarbeitet und genutzt unter Einhaltung des anwendbaren Datenschutzrechts. Sämtliche Angestellte, andere Gesellschaften der KWC Group und dritte Dienstleister, welche Zugriff auf personenbezogene Daten haben, sind verpflichtet, die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten zu wahren.
3. Sollte KWC personenbezogene Daten erlangen und diese über den Besteller oder eine Verkaufsstelle (sog. ‘Point of Sale’) zu den beschriebenen Zwecken zur Verfügung gestellt bekommen, ist KWC unabhängige, verantwortliche Stelle im Sinne des anwendbaren Datenschutzrechts.
4. KWC erhebt personenbezogene Daten nur dann, wenn sie uns vom Besteller übermittelt werden, über eine Anmeldung, das Ausfüllen von Formularen oder per E-Mail, im Rahmen der Bestellung von Produkten oder Dienstleistungen, after-sale Dienstleistungen zu Produkten oder Dienstleistungen, bei Anfragen oder Anliegen zu Produkten, die Sie bestellen möchten oder im Rahmen ähnlicher Situationen in denen der Betroffene beschlossen hat, Informationen an KWC oder über eine Verkaufsstelle an die KWC zu übermitteln.
5. An KWC übermittelte personenbezogene Daten (Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail Adresse) werden für Marketing-, Werbe- oder verkaufsfördernde Zwecke verarbeitet. Unserer Annahme nach liegt es in beiderseitigem Interesse, insbesondere unseres Bestellers und des Betroffenen, eine gute Geschäftsbeziehung aufrecht zu erhalten. Der/die jeweils Betroffene kann der Verarbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten für diesen Zweck jederzeit ohne Angaben von Gründen widersprechen, indem er/sie KWC kontaktiert.
6. Es mag sein, dass einige dieser personenbezogenen Daten auf Servern in anderen Jurisdiktionen gespeichert oder verarbeitet werden, wie zum Beispiel in den Vereinigten Staaten, deren Datenschutzgesetze gegebenenfalls von den hier geltenden Gesetzen abweichen. In diesen Fällen stellen wir sicher, dass geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt sind, nach denen der Verarbeiter in diesem Land angehalten ist, den Datenschutz mithilfe von Maßnahmen zu gewährleisten, die denjenigen gleichkommen, in dem KWC seinen Sitz hat.
7. Der Besteller ist verpflichtet, jede Verkaufsstelle oder die Kunden zu informieren, dass die anwendbaren Vorschriften des Datenschutzes eingehalten und personenbezogene Daten auch von KWC übereinstimmend mit den Bedingungen und Einschränkungen unter diesem Abschnitt verarbeitet werden. Der Besteller verteidigt KWC bei Schadensereignissen, welche auf die Weitergabe von personenbezogenen Daten oder auf die Verletzung anwendbaren Datenschutzrechts durch den Besteller zurückzuführen ist und hält KWC dafür schadlos.
8. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Webseite www.kwc.com

XIV. Schlussbestimmungen

1. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen unseren Kunden und uns ist Potsdam. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden abweichend davon an dessen Hauptsitz zu verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Internationales Privatrecht und die CISG (Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.04.1980) finden keine Anwendung.
3. Im Falle von Übersetzungen dieser AGB ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.
4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige wirksame Bestimmungen ersetzt anzusehen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken in diesen AGB.

KWC Aquarotter GmbH
Stand Januar 2024